Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Web-Hosting
durch Kobold IT-Consulting. Kobold IT-Consulting schließt jegliche Art von Verträgen
für Web-Hosting nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Web-Hosting!
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von Kobold IT-Consulting oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete
Mindestvertragslaufzeit geschlossen.
a) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an Kobold IT-Consulting,
widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Kobold IT-Consulting nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung
aktiv in Anspruch nimmt.
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
Die Firma Kobold IT-Consulting (im folgenden Provider genannt) erbringt ihre Web-Hosting-Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten,
soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen für Web-Hosting, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel
bedarf der Schriftform.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz des Providers zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form vom Provider
erhältlich. Zusätzlich sind sie Online auf der Homepage des Providers abrufbar. Durch Abschluss eines Web-Hosting-Vertrages mit dem Provider bestätigt der Kunde, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit
hatte, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen, und erkennt diese als gültige Vertragsgrundlage an.
(3) Der Provider ist jederzeit berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von
14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Provider die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Provider weist den Kunden darauf hin,
dass die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert gilt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
§2 Leistungspflichten des Providers
Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 97% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), eingeschränkt ist.
(1) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist
befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der
Provider den Kunden unverzüglich. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
(2) Der Provider steht dem Kunden für technische Unterstützung (Support), werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten, zur Verfügung.
Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht des Providers, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Vielmehr ist es eine freiwillige Serviceleistung
des Providers auf Gefälligkeitsbasis, den dieser im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Der Provider ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten.
Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit. Der Provider ist bemüht, auf Zeiträume, in denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch E-Mail oder in sonst
geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht. Der Provider leistet
keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen
lassen.
§3 Internetdomains
Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Provider
wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(1) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss
auf eine andere Regelung hinweist. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt
(delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(2) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider
hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess-
und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 7.500 in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) stellt.
(3) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§4 Internet-Präsenzen
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die
pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung
von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde
unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 (in Worten: fünftausend Euro). Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor
genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
§5 Pflichten des Kunden
Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige
Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider jeweils unverzüglich über
Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name,
postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
(2) Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider behält sich vor, für den Kunden
eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider behält sich weiter das Recht vor, für den
Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen
des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert
hat.
(5) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge
erreicht oder übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das übersteigende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
(6) Sofern der vom Kunden genutzte Speicherplatz die vertraglich vereinbarte Höchstmenge übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für die übersteigende
Datenmenge entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen: unbefugtes Eindringen in fremde
Rechnersysteme (Hacking); a. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder eMails (Spam/Mail-Bombing); b. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port
Scanning); c. Versenden von eMail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
d. das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren. e. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen
Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom
Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(1) Der Provider behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ihm zustehenden und noch entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
§7 Kündigung und ihre Folgen
Alle vom Provider angebotenen Webhosting-Vertragspakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, die sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate verlängert,
wenn der eine Vertragspartner nicht bis 12 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich dem anderen Vertragspartner mitgeteilt hat. Das Recht des Providers zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt.
(1) Soweit vom Provider Vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain-Registrierungsbehörden) erbracht wurden,
kann der Provider im Falle einer Kündigung durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wird
dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung des Providers entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der
Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Tage in Verzug gerät; a. schuldhaft gegen eine der in den §4 Abs. 1, §5 Abs. 4, §5 Abs. 5, §5 Abs. 6, §5 Abs. 7 geregelten Pflichten verstößt; b. trotz
Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in §5 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt. c.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt,
die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
§8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt,
indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.
(1) Alle Accountgebühren für Webhostingverträge für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sind vom Kunden im Voraus, spätestens am 5. Werktag des jeweiligen
Monats, zu entrichten. Sämtliche Rechnungen des Providers sind mit Zugang der Rechnung fällig. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte
müssen zu den gleichen Bedingungen entrichtet werden. Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto des Providers zu entrichten: Bank: Sparkasse Westholstein - BLZ: 222 500 20 - Kontonummer: 1400 24 600
(2) Rückständige Zahlungen sind mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten.
(3) Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Webspace in Verzug, so behält sich der Provider nach entsprechender E-Mail-Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server
innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der eMail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben
werden.
(4) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung
deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht
nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(5) Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, oder eine Gefährdung der Zahlungsforderung des Providers
wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von §321 BGB auftreten, ist der Provider zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, sowie sämtliche
Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
(6) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. (8) Gegen
Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie
der Einrede gemäß den §639 Abs. 1 BGB und §478 Abs. 1 BGB.
§9 Rechte Dritter
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider
erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich
vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das
Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(1) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die
betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an
den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(1) Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet,
dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
§11 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(1) Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Provider keinesfalls
haftbar gemacht werden.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. 2 TKV
niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 2.000).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich
in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. 2 TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 2.000).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen des Providers.
§12 Datenschutz
Der Provider weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen
(z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner
Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(1) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich
Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
(2) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten
des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§13 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen
Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt
hiervon
unberührt.
(1) Erfüllungsort ist Itzehoe, Deutschland.
Der unter §14 Abs. 1 aufgeführte Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§15 Schlussbestimmungen
Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(1) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunden einen Vertrag an, der einem mit dem Provider
geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den
Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.