Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen
von Kobold IT-Consulting. Kobold IT-Consulting schließt jegliche Art von Verträgen über Produkte
und Dienstleistungen nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
§ 1 Vertragsgegenstand
Als Vertragsgegenstand sind alle Standard-Programme (Software)= Werke, Programmierung, Schulung oder Dienstleistungen zu verstehen. Kobold IT-Consulting macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand
der Programmiertechnik nicht möglich ist, Datenverarbeitungs-programme, insbesondere, wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, dass sie fehlerfrei arbeiten. Gegenstand des Vertrages
ist jedoch ein Programm, das als Anwendungsprogramm grundsätzlich brauchbar ist. Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse, trägt der
Auftraggeber. Bei Suchmaschinenoptimierung wird lediglich die Arbeitsleistung bezahlt. Auf das Ranking in Suchmaschinen hat Kobold IT-Consulting keinen direkten Einfluss.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung (Brief, Telefax, e-Mail) durch Kobold IT-Consulting rechts-verbindlich. Nebenabreden und mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das Eigen??tum- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Organisations-vorschlägen sowie sonstige Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen verbleiben
bei Kobold IT-Consulting. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, soweit ein Auftrag nicht erteilt wird. Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt zu den vereinbarten Zahlungs-Konditionen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs-Termine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung.
Alle Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Installation und Einschulung sowie sonstige Unterstützungen des Kunden) werden auf der Basis des benötigten Zeitaufwandes zu den vereinbarten
Stundensätzen verrechnet. Schecks, Wechsel und Zahlungsanweisungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung von Einziehungs- und Diskontspesen. Eine Zahlung
gilt erst ab dem Zeitpunkt der vorbehaltlosen Wertstellung auf dem Konto von Kobold IT-Consulting als erfolgt. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, vom Verfalltage an Zinsen in Höhe der jeweils
gültigen Bankzinsen zu berechnen. Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen uns, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie, Gewährleistungs-Ansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten. Die Kosten der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen
Fahrtspesen und Reisezeiten seitens Kobold IT-Consulting’s trägt der Kunde. Erhöhen sich die Preise für vertragliche Leistungen nach Vertragsabschluß aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen an Kobold
IT-Consulting weitergegebener Lo??hn-, Material- oder sonstiger Preiserhöhungen der Lieferanten von Kobold IT-Consulting in Höhe von zusammen mehr als 5 %, so ist Kobold IT-Consulting berechtigt, die
vereinbarten Preise insoweit entsprechend zu erhöhen, soweit sie die geschuldete Leistung erst nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsabschluß erbringen muß.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung ist erfüllt, wenn die vereinbarten Dienstleistungen erbracht sind, und zwar - bei Programmen, wenn diese auf der Datenverarbeitungsmaschine des Auftraggebers installiert sind - bei Beratung
und Organisationsarbeit ohne Programmierung, wenn die organisatorischen Leistungen bzw. Ergebnisse in entsprechender Form an den Kunden übersandt oder übertragen wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt der vereinbarten Leistungen, diese sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und bei gelieferten Programmen
einen Probelauf durchzuführen sowie die erzielten Ergebnisse zu überprüfen. Soweit sich dabei irgendwelche Mängel herausstellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kobold IT-Consulting sofort schriftlich
hierüber unter Anschluss der fehlerhaften Beispiele in Kenntnis zu setzen. Kobold IT-Consulting wird bemüht sein, den Mangel kurzfristig zu beheben und das korrigierte Programm dem Kunden zur Verfügung
zu stellen. Eine vom Auftraggeber schriftlich zu setzende Nachfrist für die Fehlerbeseitigung oder Umgehung beträgt mindestens 60 Tage.
§ 5 Liefertermine
Kobold IT-Consulting ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Werden die vereinbarten Liefertermine um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftragge??ber nach Setzung und Gewährung
einer Mindest-Nachfrist von 90 Tagen mittels eingeschriebenen Briefs berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich gegenüber Kobold IT-Consulting im Falle des Rücktrittes
vom Vertrag wegen Nichterfüllung innerhalb der gesetzten Nachfrist auf die Geltendmachung von Verdienstentgang sowie sonstigen Schäden aller Art. Die vereinbarten Erfüllungstermine können von Kobold IT-Consulting
nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu dem von Kobold IT-Consulting angegebenen Termin alle notwendigen Angaben und Unterlagen, insbesondere einer Programmbeschreibung zur Verfügung stellt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder Unterlagen entstehen, sind von Kobold IT-Consulting nicht zu vertreten und begründen
daher keinen Liefer- oder Leistungsverzug von Kobold IT-Consulting. Daraus resultierende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen ist Kobold
IT-Consulting berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
§ 6 Programm-Lizenz
Urheberrecht: Der Auftraggeber erkennt Kobold IT-Consulting als urheberrechtlich geschützt an und wird sich nicht auf einen fehlenden Schutz
im Sinne des Urheberrechtes berufen.
Nutzungsrecht:An dem von Kobold IT-Consulting gelieferten Programm einschließlich der Dokumentation wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und
zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht übertragen.
Eigenvertrieb:Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, das vertrags-gegenständliche Programm zu verleasen oder?? zu vermieten, zu vertreiben, Unterlizenzen auszustellen, das Programm
in einem Timesharing-Verfahren oder in einer anderen unbefugten Art und Weise zu verwenden, außer unter Bedingungen, die in schriftlicher Form separat in gegen-seitigem Einvernehmen festgelegt wurden.
Quellcode:Für den menschlich lesbaren Code des Programms (Quellcode) wird keine Lizenz gewährt. Außer in dem unten aufgeführten Rahmen werden dem Auftraggeber durch diesen Lizenzvertrag
keine Rechte auf Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder andere Rechte hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Programms gewährt.
Vervielfältigung:Das Nutzungsrecht ist auf den Betrieb des Auftraggebers beschränkt. Das Programm und die dazugehörige Dokumentation dürfen nur vervielfältigt werden, sofern dies zum
Zwecke der Sicherung und Archivierung notwendig ist. Urheberrechtsvermerke oder andere Angaben zu gewerblichen Schutzrechten, die auf der Software erscheinen, müssen ebenfalls auf allen Kopien erscheinen.
Eine Mehrfachnutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Kobold IT-Consulting.
Veränderungen:Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Modifikationen, Reverse Engineering (Zurückentwicklung der Software), Dekompilierung oder die Aufteilung des Programms in Einzelkomponenten
vorzunehmen. Etwa vorhandene Sicherheitsmechanismen gegen unzulässige Nutzung dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.
Weitergabe:Programme und Dokumentation dürfen Dritten, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, ohne unsere Zustimmung weder ganz noch in Teilen zugänglich gemacht werden.
Copyright:Mit Ausnahme der dem Aufraggeber einzelvertraglich und hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben alle Rechte an dem Programm und Dokumentation bei Kobold
IT-Consulting oder unseren Lizenzgebern. Copyrightvermerke au??f den Datenträgern dürfen nicht entfernt und müssen gegebenenfalls entsprechend auf jeder Vervielfältigung oder Kopie angebracht werden.
Rückgabepflicht:Endet die Nutzungsberechtigung des Auftraggebers - sei es infolge einer Kündigung oder Rückgängigmachung der Vereinbarung oder aus sonstigem Grund - hat der Auftraggeber
die ihm überlassenen Programme einschließlich Dokumentation und etwaiger Kopien restlos an Kobold IT-Consulting herauszugeben oder zu löschen und dies schriftlich zu bestätigen, sofern nicht schriftlich
eine andere Regelung getroffen wird.
§ 7 Gewährleistung
Korrekturen, die sich aufgrund programmtechnischer Mängel, welche von Kobold IT-Consulting zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos durch Kobold IT-Consulting durchgeführt. Der
Kunde wird Kobold IT-Consulting hierfür entsprechende Unterlagen, aus denen die Fehler ersichtlich sind, zur Verfügung stellen. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen werden von Kobold IT-Consulting nur
gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommen werden. Ferner
übernimmt Kobold IT-Consulting keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebs-Bedingungen
(Abweichung von den Installation- und Lagerbedingungen) oder den Einsatz der Programme auf nicht von Kobold IT-Consulting spezifizierten Maschinen in Verbindung mit dem geeigneten Betriebssystem zurückzuführen
sind. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Kobold IT-Consulting.
§ 8 Rücktrittsrecht
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren und ähnliche Ereignisse, welche den normalen Gang unseres Betriebes beeinträchtigen, entbinden Kobold IT-Consulting von seinen
Lieferverpflichtungen bzw. gestatten ihm eine analoge Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen. Hieraus kann jedoch der Auftraggeber nicht das Recht herleiten, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten
oder Ersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns geltend zu machen. Vom Auftraggeber geleistete Akkreditive, Barvorschüsse bzw. Vorauszahlungen sind bei Rücktritt seitens von Kobold IT-Consulting über
Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 10 Tagen zurückzuerstatten. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Kobold IT-Consulting möglich. Ist Kobold IT-Consulting
mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr entsprechend der im Einzelauftrag vereinbarten Höhe zu verrechnen.
§ 9 Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers - aus welchen Rechtsmitteln auch immer - verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, Inbetriebnahme bzw. Abnahme der Leistung. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten
sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Rücktrittsansprüche des Unternehmers (§ 479 Abs. 1 BGB) gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Kobold IT-Consulting in der ??Gestalt, dass der Auftraggeber nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern,
insbesondere darf der Auftraggeber dieses bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet
werden, so ist seitens des Auftraggebers auf unser Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, gegen
die Auftraggeber bezüglich der gelieferten Eigentumsvorbehaltsware einen Herausgabeanspruch geltend zu machen; die Geltendmachung dieses Herausgabeanspruches gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Zurückbehaltung
der Zahlungen sowie Aufrechnung wegen irgendwelcher Ansprüche des Auftraggebers sind nicht zulässig.
§ 11 Haftung
Die Haftung von Kobold IT-Consulting für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers, aus welchem Rechtstitel immer, sind mit der Höhe des Auftragswertes und - soweit dieser den Betrag von EUR 2.000,- übersteigt
- mit EUR 2.000,- begrenzt. Vereinbarungsgemäß haftet Kobold IT-Consulting weder für entgangenen Gewinn noch für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen
den Auftraggeber, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden haftet Kobold IT-Consulting im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Hingegen nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass die Hersteller vom Betriebssystemen bzw. deren Vertragspartner die Nutzung der Lizenzen von bestimmten Bedingungen abhängig machen. Mit
dem Abschluss dieses Vertrages anerkennt der Auftraggeber diese Nutzungsbedingungen (licence agreement), welche ihm gleichzeitig bekanntgegeben wurden, ausdrücklich und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
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§ 12 Kundenverantwortung
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Kobold IT-Consulting für die Richtigkeit der verwendeten Daten und der durch die EDV-mäßige Verarbeitung erzielten Ergebnisse keinerlei Verantwortung
übernehmen kann. Der Auftraggeber hat die erzielten Ergebnisse durch die gegebenen Kontrollmöglichkeiten laufend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
§ 13 Verletzung von Käuferpflichten
Verweigert der Auftraggeber auch nach Ablauf einer ihm gesetzten Naschfrist von vier Wochen die Abnahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, so hat er an Kobold
IT-Consulting Schadendersatz in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt jedoch gestattet, nachzuweisen, dass Kobold IT-Consulting kein oder nur geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 14 Urheberrecht
An sämtlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - behält sich Kobold IT-Consulting eigentums- und urheberrechtliche Schutzrechte uneingeschränkt vor;
Sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden. Siehe auch § 6.
§ 15 Datenschutz
Gemäß § 28 BdatSchG macht Kobold IT-Consulting darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der ??Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zweck von Kobold IT-Consulting verarbeitet
und gespeichert werden.
§ 16 Sicherheitsbestimmungen
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der maximalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassungen, Installationen, Betrieb, Wartung und
Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kobold IT-Consulting von allen Ansprüchen, die aus der Nichtbeachtung derartiger
Vorschriften durch den Auftraggeber entstehen, freizustellen.
§ 17 Allgemeines
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages. Andere Abmachungen sind
nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entgegenlaufenden Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung in vollem Umfang
aufgehoben; an diese Stelle treten unsere Bedingungen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dasselbe. Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind du??rch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen. Gleiches gilt beim
Ausfüllen evt. ausfüllungsbedürftiger Lücken. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz
im Ausland hat. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Firma Kobold IT-Consulting zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.